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Unsere Leistungen
  •  Abendmodenverleih
  •  Maßanfertigung
    • Haben Sie besondere Vorstellungen? Möchten Sie ein Designerunikat mit nach Hause nehmen? Wir entwerfen und fertigen IHR Kleid nach Maß.
  •  Styling
  •  Preise
  •  Ausleihbedingungen
  •   Terminvereinbarung
    • jeden Tag 8-21 Uhr unter:
      0176/ 26 72 27 29
               oder
      Montag bis Freitag 10-17 Uhr unter: 
      030/ 55 49 18 36
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Allgemeine Geschäfts- und Ausleihbedingungen

  1. Leistungsbeschreibung.
    Der Auftragnehmer, die Firma „Atelier Elvira Faktor“ bietet folgende Leistungen an:
    Maßanfertigung, Verleih, Verkauf von Abend-, Cocktail-, Tanz-, Show- und Brautkleidern, sowie Accessoires.
    Die Leihzeit beträgt bis 3 Tage. Diese beginnt mit der Abholung und endet mit der Abgabe des Artikels bei uns. Die Abgabeuhrzeit wird mit uns vorher vereinbart. Die Endreinigung ist im Preis inkludiert.
    Hinweis: Starke Verschmutzungen, sowie deutliche Flecken sind nicht Teil der Endreinigung und sind daher extra zu bezahlen.

  2. Rückgabefristen.
    Die im Auftrag benannten Abhol- und Rückgabefristen sind verbindlich.
    Die Leihgebühr erhöht sich 10% des Leihpreises pro Kalendertag Überschreitung.

  3. Reservierung.
    Der Auftraggeber hat die Möglichkeit einen Artikel zu reservieren, indem er 10 € Anzahlung leistet. Sollte der reservierte Artikel zu dem vereinbarten Termin nicht abgeholt werden, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.

  4. Verpflichtung.
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Artikel sorgfältig und schonend zu behandeln.

  5. Kaution.
    Der Auftraggeber hat für jeden geliehenen Artikel eine Kaution, die von dem Artikelwert abhängt und für jeden Artikel genau festgeschrieben ist, zu hinterlassen.
    Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution wieder rückerstattet. Werden Fehler, starke Verschmutzungen oder Mängel an der Ware festgestellt, werden die Kosten für die Reinigung und die Reparatur von der Kaution abgezogen. Vor der Herausgabe der Ware wird der Zustand jedes Artikels durch den Auftragnehmer geprüft, eventuelle Mängel werden fixiert und im Leihvertrag, der durch beide Seiten unterschrieben wird, vermerkt.

  6. Haftung.
    Soweit der Auftragnehmer, gleich aus welchem Grund, für den Auftrag haftet, kann nur Geldersatz verlangt werden. Der Auftragnehmer haftet also nur bis zur Höhe des Leihauftrages. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
    Der Auftraggeber haftet bei großen Mängeln an den geliehenen Artikeln mit der Einbehaltung der Kaution durch den Auftragnehmer.

  7. Vertragsaufhebung.
    Nach der Unterzeichnung des Leihvertrages beginnt mit sofortiger Wirkung
    die dreitägige Leihzeit.
    Die Leihgebühr wird nicht mehr rückerstattet, auch nicht wenn der Artikel zu einem früheren Zeitpunkt zurückgegeben wird oder nicht benutzt bzw. angezogen wird.

  8. Zahlungsvereinbarung.
    Alle Leih- und Kaufartikel, sowie die festgelegte Kaution sind am Tag der Abholung zu      bezahlen. Bei Maßanfertigung wird eine 30%ige Anzahlung erhoben.